Mehrwertsteuer-Rechner für die Gastronomie
Vom Kartenpreis zum Nettopreis und zur Mehrwertsteuer oder vom Nettopreis zum Kartenpreis. Mit 7 % für Speisen, 19 % für Getränke oder dem Satz, den du brauchst, und für eine ganze Karte auf einmal.
Du hast den Preis inkl. MwSt. (von der Karte oder vom Beleg) und willst Nettopreis und Mehrwertsteuer wissen.
Für Speisen: im Restaurant, auf der Terrasse, zum Mitnehmen und bei Lieferung. Gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft. Getränke sind ausgenommen.
Mehrere Preise auf einmal
Füg deine Karte oder eine Preisspalte ein, ein Preis pro Zeile. Modus, Steuersatz und Rundung von oben werden übernommen.
So nutzt du den Rechner
- Wähle, was du machen willst. „MwSt. herausrechnen“, wenn du den Preis von der Karte oder vom Beleg hast und Nettopreis und Steuer wissen willst. „MwSt. aufschlagen“, wenn du den Nettopreis hast und den Endpreis brauchst.
- Wähle den Steuersatz. Für Speisen sind es 7 %, für Getränke 19 %. Für Österreich, die Schweiz oder einen anderen Satz wählst du „Anderer“ und trägst ihn ein.
- Gib den Betrag ein. Wenn du die Mehrwertsteuer für die Karte aufschlägst, kannst du das Ergebnis auf 0,05 €, 0,10 € oder 0,50 € runden, nach oben oder kaufmännisch.
- Für viele Preise auf einmal füg deine Karte oder eine Excel-Spalte unter „Mehrere Preise auf einmal“ ein: ein Artikel pro Zeile, mit dem Preis am Ende. Das Ergebnis kopierst du als Tabelle oder als Liste.
Die Formeln
- Nettopreis = Bruttopreis ÷ (1 + Steuersatz). Bei 7 % ÷ 1,07; bei 19 % ÷ 1,19.
- Mehrwertsteuer = Bruttopreis − Nettopreis.
- Bruttopreis = Nettopreis × (1 + Steuersatz). Bei 7 % × 1,07.
Der häufigste Fehler ist, den Prozentsatz vom Endpreis abzuziehen. Bei 19 % ist die Mehrwertsteuer nicht 19 % von dem, was du kassierst, sondern 15,97 %: Von einer Apfelschorle für 3,90 € sind 3,28 € netto und 0,62 € Mehrwertsteuer. Bei 7 % sind es 6,54 % des Endpreises. Der Rechner rundet den Nettopreis auf den Cent und ermittelt die Steuer als Differenz, damit Netto plus Steuer immer den Preis ergeben.
Welche Mehrwertsteuer in der Gastronomie gilt
Seit dem 1. Januar 2026 sind Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft mit 7 % besteuert, mit Ausnahme der Getränke (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Vorher galten für Speisen im Lokal 19 %.
- Speisen: 7 %. Im Restaurant, auf der Terrasse, zum Mitnehmen und bei Lieferung. Die alte Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort und Außer-Haus-Verkauf gibt es bei Speisen nicht mehr.
- Getränke: 19 %. Ob Bier, Wein, Kaffee, Saft oder Mineralwasser: Getränke bleiben beim Regelsteuersatz, auch im Restaurant zum Essen. Ausnahme beim Verkauf zum Mitnehmen: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch haben 7 %.
- Alles andere: meist 19 %. Was weder Speise noch Getränk ist, etwa Tassen oder T-Shirts mit deinem Logo, hat den Regelsteuersatz.
Bei Grenzfällen, etwa Catering oder Getränkepauschalen, frag deinen Steuerberater, bevor du die Preise festlegst.
Menüs mit Getränk und Pauschalpreise
Enthält ein Preis Speisen und Getränke, etwa ein Mittagsmenü mit Getränk, ein Frühstück mit Kaffee oder ein Buffet mit Getränken, teilst du ihn auf 7 % und 19 % auf.
- Nach Einzelverkaufspreisen: die übliche Methode. Kosten Schnitzel und Bier einzeln 16,90 € und 4,50 € und als Menü 19,00 €, entfallen 15,00 € auf die Speise (7 %) und 4,00 € auf das Getränk (19 %).
- Pauschal 30 % für Getränke: Bei Pauschalangeboten wie Buffets oder All-inclusive-Angeboten beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn du den Getränkeanteil mit 30 % des Pauschalpreises ansetzt (BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2025).
- Nach Wareneinsatz: ebenfalls zulässig, aber aufwendiger.
Im Rechner rechnest du dann jeden Anteil mit seinem Satz: den Speiseanteil mit 7 %, den Getränkeanteil mit 19 %.
Österreich und die Schweiz
In Österreich gelten in der Gastronomie 10 % für Speisen und 20 % für die meisten Getränke. Der ermäßigte Satz von 4,9 % für bestimmte Grundnahrungsmittel gilt nicht für Restaurantumsätze. In der Schweiz heißt die Steuer MWST: Leistungen im Restaurant unterliegen dem Normalsatz von 8,1 %, Speisen zum Mitnehmen dem reduzierten Satz von 2,6 %, alkoholische Getränke immer 8,1 % (Steuersätze der ESTV). Die Rechnung ist dieselbe: Wähle „Anderer“ und trag deinen Satz ein. Lass dir die Sätze von deinem Steuerberater bestätigen.
Auf der Karte immer der Endpreis
Der Gast muss den Preis sehen, den er zahlt, inklusive Mehrwertsteuer und Bedienung. Nettopreise auf die Karte zu schreiben und die Steuer erst auf der Rechnung aufzuschlagen, ist nicht erlaubt. Was die Preisangabenverordnung sonst noch verlangt, etwa das Preisverzeichnis am Eingang und die Mengenangaben bei Getränken, steht im Ratgeber Speisekarte: Das schreibt das Gesetz vor.
Wenn du neue Preise festlegst, fang bei den Kosten an: Mit der Rezeptkalkulation ermittelst du den Nettopreis jedes Gerichts, und hier machst du daraus den Kartenpreis. Für Wein und Getränke nimm die Getränkekalkulation. Die ganze Methode steht im Ratgeber Speisekarte: Preise richtig kalkulieren.
Wenn die Preise stehen, erstell deine Speisekarte mit MenuDesign: Lade ein Foto deiner aktuellen Karte hoch, ändere die Preise und lade sie mit dem MwSt.-Hinweis am Ende herunter.
Häufige Fragen
Welche Mehrwertsteuer gilt im Restaurant und im Café?
Für Speisen gelten seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft 7 %, egal ob sie im Lokal gegessen, mitgenommen oder geliefert werden. Getränke bleiben bei 19 %, auch wenn sie zum Essen serviert werden. Eine Ausnahme gibt es beim Verkauf zum Mitnehmen: Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch, etwa ein Latte macchiato to go, haben 7 %. Im Zweifel klär es mit deinem Steuerberater.
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Preis heraus?
Teilen, nicht abziehen. Bei 7 % ist der Nettopreis der Bruttopreis geteilt durch 1,07: Aus 10,70 € werden 10,00 € netto und 0,70 € Mehrwertsteuer. Ziehst du 7 % von 10,70 € ab, kommst du auf 9,95 €, und das ist nicht der Nettopreis.
Müssen die Preise auf der Speisekarte die Mehrwertsteuer enthalten?
Ja. Nach der Preisangabenverordnung gibst du Gästen Gesamtpreise an, also inklusive Mehrwertsteuer und Bedienung: Was auf der Karte steht, zahlt der Gast. Ein Hinweis wie „Alle Preise inkl. MwSt. und Bedienung“ schafft Klarheit.
Wie teile ich ein Menü mit Getränk oder einen Pauschalpreis auf?
Enthält ein Preis Speisen und Getränke, etwa ein Mittagsmenü mit Getränk oder ein Buffet mit Getränken, teilst du ihn auf 7 % und 19 % auf. Üblich ist die Aufteilung nach den Einzelverkaufspreisen. Bei Pauschalangeboten wie Buffets oder All-inclusive-Angeboten beanstandet das Finanzamt nicht, wenn du den Getränkeanteil mit 30 % des Pauschalpreises ansetzt. Lass dir die Methode von deinem Steuerberater bestätigen.
Und in Österreich oder der Schweiz?
In Österreich gelten in der Gastronomie 10 % für Speisen und 20 % für die meisten Getränke. In der Schweiz unterliegen Leistungen im Restaurant 8,1 % und Speisen zum Mitnehmen 2,6 %, und die Preise stehen in CHF. Wähle im Rechner „Anderer“ und trag den Satz ein. Lass dir die Sätze von deinem Steuerberater bestätigen.
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